Rechtsprechung
OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkung: Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnrechts geschenktes Grundstück
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt; Kapitalisierung des Jahresnutzwerts des Wohnrechts; Abschlag vom Kapitalisierungsfaktor wegen des Risikos der künftigen Entwicklung; Berücksichtigung der tatsächlichen ...
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2325
Bewertung eines vom Erblasser geschenkten Grundstücks bei Pflichtteilsergänzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt; Kapitalisierung des Jahresnutzwerts des Wohnrechts; Abschlag vom Kapitalisierungsfaktor wegen des Risikos der künftigen Entwicklung; Berücksichtigung der tatsächlichen ...
- Judicialis
BGB § 2325
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2325
Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt gemäß § 2325 Abs. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 23.04.2001 - 8 O 359/00
- OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1448
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91
Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Liegt als Ergebnis dieser Vergleichsberechnung der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges unter dem Wert im Zeitpunkt des Erbfalls und kommt es daher auf den Zeitpunkt der Schenkung an, so ist der hierfür festgestellte Betrag aufzuteilen in den Wert des Wohnrechts, das der Erblasser sich hat einräumen lassen, einerseits und den Wert des verbleibenden Grundstückseigentums andererseits (…BGH, a. a. O. zum Wohnrecht sowie BGHZ 125, 395, 397; 118, 49, 51 zum Nießbrauch).Dem hat der Senat indessen dadurch Rechnung getragen, dass zur Vermeidung willkürlicher und zufälliger Ergebnisse bei der Bewertung des Grundstücks der Nießbrauch unabhängig davon abzuziehen ist, ob der Wert des Geschenks beim Erwerb durch den Beschenkten oder beim Erbfall maßgebend ist (OLGR 2002, 110, 111 unter Abweichung von BGHZ 118, 49, 50).
- OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verkauf zwischen Vertragsschluss und Erbfall unberücksichtigt (abw. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).Soweit darüber noch hinausgehend die Ansicht vertreten wird, bei einem kurzen Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbfall sei überhaupt kein Abzug vorzunehmen, vermag der Senat dem aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zu folgen (so etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735, wonach ein Zeitraum von nur 14 Monaten zwischen Schenkung und Erbfall nach dem Grundsatz eines billigen Interessenausgleichs keine Wertminderung rechtfertigen soll).
- BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Liegt als Ergebnis dieser Vergleichsberechnung der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges unter dem Wert im Zeitpunkt des Erbfalls und kommt es daher auf den Zeitpunkt der Schenkung an, so ist der hierfür festgestellte Betrag aufzuteilen in den Wert des Wohnrechts, das der Erblasser sich hat einräumen lassen, einerseits und den Wert des verbleibenden Grundstückseigentums andererseits (BGH, a. a. O. zum Wohnrecht sowie BGHZ 125, 395, 397; 118, 49, 51 zum Nießbrauch). - BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer …
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Todestag des Erblassers umzurechnen (BGH, NJW-RR 1996, 705, 707). - BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71
Umfang der Beerdigungskosten
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Diese Kosten fallen nicht unter die Beerdigungskosten gem. § 1968 BGB, da sie keiner rechtlichen, sondern nur einer sittlichen Verpflichtung des Erben entspringen (BGHZ 61, 238;… Palandt, § 1968 Rdnr. 5).
- BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15
Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits …
Zur Kapitalisierung ist der jährliche Nettoertrag des Nießbrauchs mit der Lebenserwartung des Nießbrauchers auf der Grundlage des Vervielfältigungsfaktors gemäß Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung gültigen Fassung vom 23. Juni 1993 (BGBl. 1993 I S. 971) zu multiplizieren (zu dieser Berechnungsmethode vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; ZEV 2003, 83, 84; OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461). - OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von …
Maßgeblich ist daher grundsätzlich die allgemeine statistische Lebenserwartung (OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; OLG Hamburg FamRZ 2016, 261). - OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages; …
Bei der Bewertung eines Grundstückübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).Zum einen hat die Kapitalisierung des Jahreswertes für das Wohnrecht nicht mit dem im Gutachten genannten Faktor 7, 6, sondern mit dem Faktor 6, 93 zu erfolgen, der sich aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der damaligen Fassung für die damals 76-jährige Erblasserin ergibt (vgl. Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).
Denn bei der Bewertung eines solchen Risikogeschäfts ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).
- OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wertberechnung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt …
Bezogen auf den einer Grundstücksschenkung zeitlich nachfolgenden Tod eines Nießbrauchsberechtigten bedeutet dies, dass grundsätzlich nicht der tatsächliche - bei Schenkung noch unbekannte - Todeszeitpunkt des Berechtigten, sondern dessen statistische Lebenserwartung zum Schenkungszeitpunkt für die Nießbrauchsberechnung maßgeblich ist (OLG Köln v. 5.10.2005, 2 U 19/05, Tz. 36 (juris); OLG Köln v. 11.2.2009, 2 U 30/03, Tz. 43 (juris); OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448;… juris- PK/Birkenheier, § 2325 Rn. 145; die mit allgemeinen Billigkeitsüberlegungen begründete Gegenauffassung des OLG Oldenburg (ZEV 1999, 185) lässt sich mit dem Gesetzeswortlaut des § 2325 Abs. 2 BGB nicht vereinbaren). - OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung …
Deshalb ist bei der Bewertung eines derartigen Geschäfts auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluß abzustellen und zur Bewertung der für die Lebenszeit des einen Teils zu gewährenden Leistungen eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus der Anlage 9 zu § 14 des Bewertungsgesetzes vorzunehmen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448 f.; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.). - OLG Celle, 24.10.2022 - 6 U 11/22
Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes …
Dieser darf nicht dadurch umgangen werden, dass nachträglich auf die tatsächliche Entwicklung abgestellt wird (Urteil des Senats vom 13. Juni 2002 zu 22 U 104/01, zitiert nach juris, dort Rn. 25 ff.). - OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 162/21
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Vorliegen einer den Lauf der Zehnjahresfirst …
Die Übertragung unter dem jeweiligen Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts mit Pflegeverpflichtung stellt sich insofern als Schenkung unter Auflage gemäß § 525 BGB dar und lässt die Schenkungen insgesamt nicht als entgeltliche Geschäfte erscheinen (vgl. auch BGH, Urteil v. 17.01.1996, IV ZR 214/94, NJW-RR 1996, 705; OLG Celle, Urteil v. 13.06.2002, 22 U 0104/01, NJW-RR 2002, 1448). - OLG Köln, 06.11.2001 - 22 U 102/01
Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten einer Stadt
Sie ist neben den Klägern des Parallelverfahrens 5 O 306/00 LG Köln = 22 U 104/01 OLG Köln Miteigentümerin eines etwa 14 ha großen Grundstücks in K., und zwar mit einem Miteigentumsanteil von einem Viertel.